Mädchen waren sehr lange vom Unterricht ausgeschlossen. Bis ins 20. Jahrhundert hinein wurden die Jungen und Mädchen auf weiterführenden Schulen und Volksschulen im städtischen Raum getrennt unterrichtet. Auch die Fächerauswahl war geschlechtsspezifisch.
Anders die Entwicklung in Bezug auf das Lebensalter – hier wurde die Differenz innerhalb von Lerngruppen abgeschafft. Während auf dem Land die altersheterogene Klasse in den Volksschulen lange Zeit erhalten blieb, gilt heute das Prinzip der Altershomogenität. Allerdings wird dies mit Modellversuchen zur Gestaltung von altersgemischten Gruppen in Kitas ebenso wie
flexiblen Schuleingangsphasen schon wieder infrage gestellt wird.
Die Staatsangehörigkeit als Kriterium zur Schulpflicht gab es schon in Preußen, dort wurde jedoch auch nach der Gründung des Deutschen Reiches die Schulpflicht auf Angehörige anderer Bundesstaaten ausgeweitet. Auch ausländische Kinder unterlagen der Schulpflicht, wenn es mit dem jeweiligen Land entsprechende Verträge gab. Ab 1938 wurde die Schulpflicht auf „deutsche“ Kinder beschränkt, somit konnten die Nationalsozialisten alle aussondern, die nicht ihren rassistischen Zielen entsprachen. Die Regelung, das die Schulpflicht nur auf „Kinder deutscher Staatsangehörigkeit“ angewendet wird, galt auch lange Zeit in der BRD. Obwohl es bereits 1952 eine Empfehlung der Kultusministerkonferenz gab, die Schulpflicht auf andere Gruppen auszudehnen, folgte Nordrhein-Westfalen als letztes Land erst 1966 mit entsprechenden Bestimmungen. Auch heute ist die Schulpflicht an einen gesicherten Aufenthaltsstatus gebunden. Asylbewerber unterliegen also weiterhin nicht der Schulpflicht, haben jedoch das Recht auf den Schulbesuch.
Während des Nationalsozialismus wurden Schüler nicht nur wegen fehlender Staatsangehörigkeit, sondern auch aufgrund rassistischer Ausgrenzung von Unterricht ausgeschlossen. Es wurden jüdische Schulen gegründet, die eine klare Unterscheidung in „Arier“ und „Nichtarier“ möglich machten. Ab 1939 galten viele Regelungen, die Kinder vom Schulbesuch ausschlossen, die als „fremdvölkisch“ und „nichteindeutschungsfähig“ angesehen wurden. Ein Gedanke, der sich offensichtlich sehr lange gehalten hat, auch wenn er nicht explizit so benannt wird. Heute heißt es „integrationsunwillig“.
Eine sozioökonomische Homogenität innerhalb der Schulen wurde Ende des 19. Jahrhunderts durch die Forderung eines Schulgeldes durchgesetzt. Einkommensschwache Eltern konnten sich lange Ausbildungszeiten ihrer Kinder schlichtweg nicht leisten. In Preußen wurde 1888 das Schulgeld für die Volksschulen abgeschafft, während die Gebühren für den Besuch der weiterführenden Schulen drastisch erhöht wurden. Dies wurde offen als Abwehr eines Ansturms auf die Gymnasien kommuniziert. Dieses sollte den Wohlhabenden vorbehalten bleiben. Obwohl heute die Schulen allen offenstehen, entstehen keine sozial heterogenen Klassen, da diese sich aus sozial homogenen Einzugsgebieten zusammensetzen. Die räumliche Segregation der Wohngebiete führt heute zur sozialen Homogenisierung in Klassenzimmern.
Anfang des 19. Jahrhunderts gab es in Preußen anderssprachige Schulen, in denen Französisch oder Polnisch gesprochen wurde. Die Dialekte galten als Kommunikationssprachen, während Hochdeutsch nur als Schriftsprache genutzt wurde. Erst ab Mitte des 20. Jahrhunderts wurde die deutsche Sprache als Ausschlusskriterium für Kinder von Gastarbeitern genutzt. Schulen mit anderen Unterrichtssprachen gibt es heute fast ausschließlich für autochthone Minderheiten, wie die Sorben. Ansonsten gilt Hochdeutsch als alleinige Unterrichtssprache. Die falsche Vorstellung von sprachlicher Homogenität wird somit aufrecht erhalten.
Im heutigen Schulsystem werden Lerngruppen außerdem aufgrund von Behinderung und Nicht-Behinderung gebildet. Lernbehinderte Kinder werden in Sonderschulen sortiert und behinderte Kinder können vermeintlich nicht mit nicht-behinderten Kindern gemeinsam lernen.
Die Differenzierung nach Begabung gab es schon früher, aber niemals wurde sie so stark in den Vordergrund gestellt, wie heute. Dabei ist das Argument der Begabung zumeist vorgeschoben. Schülern werden aufgrund von anderen Differenzen (etwa Staatsangehörigkeit, Behinderung, Sprache) von vornherein geringere Leistungsansprüche entgegengebracht, die dann natürlich auch erfüllt werden. Niedrige Leistungsansprüche an diese Kinder berauben sie der Möglichkeit, ihr Potenzial zu entfalten – niedrige Erwartungen führen zu niedriger Leistung.